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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens AJM okna-vrata-senčila d.o.o.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens AJM okna-vrata-senčila d.o.o.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen auf der Seite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die Regeln, Rechte und Pflichten bei der Nutzung unserer Dienstleistungen und dem Kauf unserer Produkte.

BITTE LESEN SIE DIE UNTENSTEHENDEN INFORMATIONEN SORGFÄLTIG DURCH. UNKENNTNIS DES ANGEBOTS UND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KANN NICHT GEGENSTAND EINER BESCHWERDE SEIN! IM FALLE VON UNKLARHEITEN BITTEN WIR SIE, UNS ZU KONTAKTIEREN, UND WIR BERATEN SIE GERNE!

A ] ALLGEMEIN

Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen AJM okna-vrata-senčila d.o.o. (im Folgenden auch „AJM d.o.o.“) müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Wir machen darauf aufmerksam, dass aufgrund der Natur des Produkts, das wir herstellen und verkaufen, unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen spezifisch sind. Wir erkennen keine Bedingungen von Kunden an, wenn diese von unseren abweichen, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgehalten.

Gemäß Artikel 32 des Gesetzes zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (ZIsRPS, Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 81/15) erklären wir, dass AJM d.o.o. keinen IRPS-Anbieter anerkennt, der für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständig ist.

B ] MESSUNGEN, ANGEBOT UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Der Kunde ist verpflichtet, bei Messungen alle wesentlichen Daten (Bodenhöhe, Öffnungsrichtung, Profiltyp, Farbe, Sonnenschutztyp usw.) bereitzustellen oder die Verkaufs-/Messperson auf versteckte Hindernisse hinzuweisen, da er ansonsten für mögliche zusätzlich entstandene Kosten selbst aufkommen muss. Das Angebot gilt nur für die angegebenen Positionen, Mengen und Beschreibungen. Vor der Auftragsbestätigung muss der Kunde alle Beschreibungen, Mengen und Werte im Angebot überprüfen. Spätere Unklarheiten nach der Lieferung werden nicht anerkannt und können nicht Gegenstand einer Beschwerde sein. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Gültigkeit des Angebots vierzehn (14) Tage. Mit der Ausgabe eines neuen Angebots wird das vorherige in vollem Umfang widerrufen.

Für alle Skizzen gilt die Ansicht von innen, sofern nicht anders angegeben. Die Türfüllung ist von außen gezeichnet. Das 30-mm-Fensterbankanschlussprofil zählt nicht zur Fenstermaße, ist jedoch Bestandteil des Elements. Die Zahlung des Angebots-/Proforma-Rechnungsbetrags bestätigt die Zustimmung des Kunden zur Richtigkeit/Eignung der Bestellung, zur Zustimmung zu allen Angebotselementen, zur Annahme der Zahlungsbedingungen und seine Erklärung, dass er mit dem gesamten Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist.

Alle Änderungen sind höchstens einen (1) Tag nach der Zahlung des Angebots-/Proforma-Rechnungsbetrags oder der Auftragsbestätigung möglich, ausschließlich in schriftlicher Form. Alle späteren Änderungen werden nicht anerkannt, daher hat AJM d.o.o. das Recht, eine zusätzliche Rechnung auszustellen, die der Kunde gemäß der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist begleichen muss.

Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen bei der Herstellung aufgrund von konstruktions- technischen Details oder technischen Vorschriften vorzunehmen. Sofern nicht anders angegeben, garantiert der Kunde für alle selbst angegebenen Daten. AJM d.o.o. garantiert für alle durch Messungen gewonnenen Daten. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle möglichen Fehler bei der Auftragserteilung per Telefon, Online-Formular, E-Mail oder Fax. Kosten, die durch diese Fehler entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Die angebotenen Kostenvoranschläge umfassen keine Arbeiten, die für eine erfolgreiche und sichere Montage der Bauelemente erforderlich sein können:

 

  • Einsatz eines HIAB-Kranwagens,
  • Einsatz einer Hebebühne,
  • Einsatz eines Hebekorbs,
  • Aufbau eines Baugerüsts oder
  • Einholung von Genehmigungen, Straßensperren usw. für Arbeiten in Bereichen, in denen dies gesetzlich beschränkt ist (z. B. Stadtzentren).

Die Kosten für die Anmietung oder Nutzung der Ausrüstung sowie die Kosten für die Einholung von Genehmigungen werden dem Käufer von der Firma AJM zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind nämlich nicht im Angebotspreis enthalten. Mit der Annahme des Angebots verpflichtet sich der Kunde, die so entstandenen Kosten zu begleichen.

Der Auftraggeber bzw. Käufer ist nach diesem Angebot allein verantwortlich für die Beschaffung des Bild- und Dokumentationsmaterials, das zur Erfüllung der Bedingungen für den Erhalt von Subventionen oder Umweltkrediten erforderlich ist.

C ] PREISE

 

Das Unternehmen AJM d.o.o. behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, falls sich die für die ursprüngliche Preisberechnung maßgeblichen Faktoren – wie Mengen, Farben, Maße oder andere technische Spezifikationen – ändern.

Rabatte sind nicht kumulierbar. Sonderangebote sind von weiteren Rabatten ausgeschlossen.

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro (EUR) und gelten ab Werk (Ex Works, EXW) ohne Verpackung. Die Verpackungskosten werden separat berechnet und sind nach gesonderter Vereinbarung rückgabepflichtig.

Die Preise verstehen sich netto und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.). Diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.

Die Zahlung kann entweder per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Firma AJM d.o.o. oder durch Barzahlung am Geschäftssitz der Firma AJM d.o.o. erfolgen. Vertreter, Vermittler, Monteure und Lieferanten sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

Unsere Rechnungen sind, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit AJM d.o.o. getroffen wurde, spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu begleichen. Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist maßgeblich.

Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Zahlungsverzugs, der nicht auf höherer Gewalt beruht, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu fordern. Die Hingabe von Wechseln oder Orderschecks wird nicht als Zahlung oder Zahlungssicherung akzeptiert.

D ] MEHRWERTSTEUER (MWST.)

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz (MwSt.) beträgt 22 %.

Für die Installation/den Einbau in Wohnungen mit einer Fläche von bis zu 120 m² und Wohnhäusern mit einer Fläche von bis zu 250 m² beträgt der ermäßigte MwSt.-Satz 9,5 %.

Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, bitten wir Sie, uns die korrekten Angaben inklusive Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Andernfalls erkennen wir eine spätere Ablehnung der Rechnung aufgrund einer nachträglichen Datenänderung nicht an.

E ] ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

VARIANTE 1: (Standard) 60 % Vorauszahlung bei Auftragserteilung, 40 % nach abgeschlossener Montage oder Versendung. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag gemäß der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde zur Zahlung gesetzlicher Verzugszinsen verpflichtet.

VARIANTE 2: (Vollständige Vorauszahlung) 100 % Vorauszahlung bei Auftragserteilung. In diesem Fall gewähren wir dem Kunden einen Rabatt von 5 %, den der Kunde bei der Zahlung eigenständig in Abzug bringen kann. Der Rabatt wird nicht gewährt bei Zahlungen per Kreditkarte am POS-Terminal, bei Zahlungen des Umweltfonds und bei Zahlungen mittels des NLB Grüner Partnerkredit.

VARIANTE 3: (Bankgarantie) Unwiderrufliche 100%ige Bankgarantie des Käufers.

VARIANTE 4: (Geschäftskunden) Nach gesonderter Vereinbarung bzw. Vertrag für juristische Personen.

AJM beschafft und verwaltet weder Bild- noch Dokumentationsmaterial für Kunden zur Erlangung von Subventionen oder Umweltkrediten. Der Käufer ist allein verantwortlich für die Beschaffung des Bild- und Dokumentationsmaterials, das zur Erfüllung der Bedingungen für den Erhalt von Subventionen oder Umweltkrediten erforderlich ist.

F ] LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN

Die Lieferfristen werden entsprechend dem Inhalt des Angebots/der Proforma-Rechnung und unter Berücksichtigung der Auslastung des Geschäftsprozesses festgelegt. Die ungefähre Lieferfrist ist im Angebot angegeben. Die Lieferfristen beginnen nach der endgültigen Bestätigung des Angebots durch den Käufer zu laufen. Der Käufer wird schriftlich oder mündlich, mindestens zwei Tage vor Arbeitsbeginn, über die Montage informiert.

Falls während der Montage eine Nichtübereinstimmung (Diskrepanz) des Elements festgestellt wird, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. In diesem Fall behebt AJM d.o.o. die Nichtübereinstimmung schnellstmöglich.

Der Käufer bestätigt, dass die Ware gemäß dem Angebot/der Proforma-Rechnung geliefert und die Montage qualitativ hochwertig ausgeführt wurde. Dies erfolgt durch die Unterzeichnung der Abnahmebestätigung bzw. die Unterzeichnung des Montageprotokolls. Damit bestätigt der Käufer, dass AJM d.o.o. das Angebot/die Proforma-Rechnung vollständig realisiert hat und der Käufer alle daraus entstehenden Rechte erwirbt.

Die Abholung bzw. Versendung der Ware ist während der offiziellen Geschäftszeiten am Sitz des Unternehmens AJM d.o.o., Kozjak nad Pesnico 2a, 2211 Pesnica pri Mariboru, möglich. Die Verantwortung für die zur Versendung bereitgestellte Ware geht drei Arbeitstage nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Abnahmeverpflichtung auf den Käufer über.

G ] EIGENTUMSVORBEHALT

Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat das Unternehmen AJM d.o.o. ein Rücktrittsrecht hinsichtlich der noch nicht eingebauten Ware (Recht auf Rücknahme der Ware). Nach Rücknahme der Ware sind wir berechtigt, deren Wert zu verwerten und dem Kunden die Differenz zum vollen Wert der Ware, zuzüglich möglicherweise entstandener weiterer Kosten, in Rechnung zu stellen.

H ] GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE MÄNGELBEHEBUNG

Garantieerklärung

Der Hersteller, das Unternehmen AJM okna-vrata-senčila d.o.o., bzw. der Verkäufer (im Folgenden „Garant“ genannt), gewährt Ihnen als Käufer eine Garantie für die einwandfreie Funktion der Produkte, die das Verkaufsprogramm des Verkäufers darstellen.

Die Garantie gilt für das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien.

Die Garantie schließt die Rechte des Verbrauchers, die sich aus der Haftung des Garanten für Mängel an der Ware ergeben, nicht aus.

Das Datum der Übergabe der Ware ist auf dem Garantieschein vermerkt.

Die Daten, welche die Ware identifizieren, sind auf der Rechnung angegeben.

Der Garant sichert Ihnen zu, dass er Mängel in Material oder Verarbeitung des Produkts innerhalb der Garantiefrist, in einer Zeit von nicht länger als 45 Tagen ab dem Datum des Eingangs des Reklamations-Serviceantrags, kostenlos beheben wird. Falls erforderlich, wird das Produkt gemäß dieser Garantieerklärung und den gesetzlichen Bestimmungen kostenlos ausgetauscht.

Die Garantie verpflichtet den Garanten sowohl unter den Bedingungen, die im Garantieschein festgelegt sind, als auch unter den Bedingungen, die der Garant in seiner Werbebotschaft angibt.

Im Falle einer Garantiereparatur des Produkts verlängert sich die Garantiefrist um die Anzahl der Tage, die die Reparatur des Produkts gedauert hat.

Die Garantieverlängerung wird auf Grundlage der Servicedokumentation geltend gemacht, aus der die Dauer der Reparatur hervorgeht.

Der Garant gewährleistet die Wartung des Produkts, Ersatzteile und Zubehör gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung.

Für ersetzte Ware oder für einen ersetzten wesentlichen Teil der Ware, der durch einen neuen ersetzt wird, stellt der Garant einen neuen Garantieschein aus.

Der Garant übernimmt die Transportkosten maximal in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (Post).

Die Garantiezusage ist übertragbar und nicht an den Erstbesitzer gebunden.

Die allgemeine Garantie gilt nicht für Produkte aus der sogenannten Kategorie „Restbestände“ (Ladenhüter oder fehlerhafte Ware), die nach dem System "gesehen und gekauft" erworben werden.

Die Garantie gilt nicht für Glasfehler, die gemäß den Richtlinien zur visuellen Bewertung der Glasqualität im Bauwesen zulässig sind.

Die Garantie gilt nicht für Glasfehler, die gemäß den Richtlinien zur Bewertung der visuellen Glasqualität, die von mehreren Branchenverbänden (Bundesverband Flachglas e.V., Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, Bundesverband Glasindustrie e.V. etc.) herausgegeben wurden, zulässig sind.

Visuelle Mängel, die aus einer Entfernung von einem (1) Meter nicht deutlich sichtbar sind, sind kein Gegenstand einer Reklamation.

Glasbruch nach erfolgter Übergabe ist kein Gegenstand einer Reklamation.

Die Garantie gilt nicht für Glasbruch oder Schäden am Produkt, die durch erzwungenes Auf-, Zu-, Hoch- oder Herunterfahren von Produktkomponenten entstanden sind.

Nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Kauf der Bauelemente werden beim eingebauten Glas keine visuellen Mängel anerkannt, die mit der Glasherstellung selbst zusammenhängen.

Die Garantie deckt nicht die normale Abnutzung der Produkte und mechanische Schäden (z. B. Schäden, die durch scharfe oder stumpfe Gegenstände, Stöße sowie Schäden durch Hagel, Feuer und Einbruch verursacht werden).

Die Garantie deckt keine Schäden aufgrund von Natureinwirkungen wie Hagel, Feuer, starkem Wind usw.

Die Garantie deckt keine Schäden, die auf Umwelteinflüsse wie hohe Salzkonzentration in der Luft, Blütenstaub, aggressive Chemikalien oder andere ähnliche Faktoren zurückzuführen sind.

Die Garantie deckt keine Änderungen des Erscheinungsbilds der Produktoberfläche ab, die auf Verschmutzung zurückzuführen sind (z. B. Ruß, Smog, Industriestaub usw.).

Die Garantie deckt keine Schäden ab, die infolge von Einbruch oder vorsätzlicher Beschädigung entstanden sind.

Die Garantie deckt keine Mängel und Schäden ab, die durch unsachgemäße Handhabung und Verwendung des Produkts entgegen den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen verursacht wurden (einschließlich der Nutzung aggressiver Reinigungsmittel).

Die Garantie gilt nicht, wenn eine unbefugte Person (kein AJM-Servicetechniker) in das Produkt eingegriffen, es verändert oder repariert hat.

Die Garantie gilt nicht, wenn die Angaben auf dem Garantieschein geändert oder korrigiert wurden.

Weitere Informationen zu den Garantiebedingungen finden Sie in der AJM Service- und Garantie-Broschüre.

Garantiefrist

Der Garant gewährleistet die Eigenschaften und die einwandfreie Funktion innerhalb der Garantiefrist, die mit der Übergabe der Ware an den Endverbraucher zu laufen beginnt. Das Produkt kann aus mehreren verschiedenen Teilen bestehen, für die unterschiedliche Garantiefristen gelten.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Die Garantie gilt nur gegen Vorlage der Originalrechnung und des bestätigten Garantiescheins. Bei der Einreichung des Serviceantrags ist es zwingend erforderlich, die Nummer der Rechnung oder die Nummer eines beliebigen anderen Dokuments (Lieferschein, Angebot) anzugeben, anhand dessen das Produkt, das Gegenstand des Serviceantrags ist, eindeutig bestimmt werden kann.

I ] MONTAGEANWEISUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE LEISTUNGSERBRINGUNG

Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot/der Proforma-Rechnung enthalten sind und zur Fertigstellung der Arbeiten notwendig sind (wie z. B. Einreißen von Mauern, Maurerarbeiten, Verlattung, Silikonisierung, Anstrich, Verschalung, Gerüstbau, Abtransport, Schutz von Profilen, Entfernung von Keilen usw.) und die nicht vorhersehbar waren, gehen zu Lasten des Käufers und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Feinspachtel- und Malerarbeiten (Anstrich) führen wir nicht aus.

Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Montage mit den Plänen und dem Arbeitsablauf vertraut zu machen, da nach dem Einbau der Elemente (z. B. falsches Fenster in falscher Öffnung oder falsche Positionierung des Fensters zum Rand der Fassade usw.) eine Ablehnung der ausgeführten Arbeiten nicht Gegenstand einer Reklamation sein kann. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Wichtig: Im Falle einer Montage nach RAL-Richtlinien müssen die Laibungen seitens des Kunden bauseits glatt verputzt bzw. vorbereitet sein.

Der Kunde muss vor der Montage alle Hindernisse beseitigen, die den reibungslosen Ablauf der Montage stören könnten. Er muss die freie Zufahrt der Elemente zum Objekt, das Passieren von Treppenhäusern und anderen Zugängen sowie die Zufuhr von elektrischer Energie (220 V) gewährleisten.

Er muss für den Schutz von Personen, Material und der Arbeitsumgebung sorgen. Bei länger andauernden Montagearbeiten muss auch ein abschließbarer Raum zur Aufbewahrung von Werkzeugen bereitgestellt werden.

Der Kunde muss am Montageort mindestens vor und nach der Montage anwesend sein.

Nach Abschluss der Arbeiten muss der Kunde die eingebauten Elemente abnehmen; andernfalls gilt die Ware als vom Investor ohne Mängel und Beanstandungen abgenommen.

Wir führen keine Elektroinstallationen, Anschlüsse und Einstellungen/Programmierungen durch. Auf Wunsch des Kunden können wir jedoch den Kontakt zu einem ausführenden Unternehmen vermitteln, das den Anschluss und die Programmierung gegen Bezahlung vornimmt.

Das Unternehmen AJM sorgt für die regelmäßige interne Schulung der Monteure, die dies mit einem persönlichen Ausweis und einer bestätigten Lizenz zur Erbringung von AJM-Dienstleistungen nachweisen können.

J ] HAFTUNG IM FALLE VON MESSUNGEN, DEMONTAGE UND MONTAGE IN EIGENREGIE

Falls sich der Auftraggeber dafür entscheidet, eine der folgenden Tätigkeiten selbst in eigener Regie durchzuführen: Messungen, Montage und Demontage der Produkte, so kann er keine Reklamationen und Garantien geltend machen. Wir übernehmen keine Haftung für fehlerhafte Messungen, fehlerhaft vorbereitete Öffnungen, Schäden an Elementen und alle anderen möglichen Unregelmäßigkeiten.

In den oben genannten Fällen sind die Einstellungen (Justierungen) der Elemente kostenpflichtig.

K ] SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Wir behalten uns das Recht auf Änderungen und Irrtümer in unseren Prospekten, Katalogen, auf der Website, im Online-Shop, auf Preislisten, Skizzen, Zeichnungen, Kalkulationen und ähnlichen Dokumenten vor. Einige Fotos, Zeichnungen, Skizzen und Entwürfe dienen nur zur Veranschaulichung. Bei Mustern (Farben usw.) kann es zu Abweichungen zwischen dem angezeigten Muster und dem tatsächlichen Produkt kommen.

L ] STREITBEILEGUNG

Sofern in der Vereinbarung oder Bestätigung nichts anderes vereinbart wurde, ist für die Beilegung von Streitigkeiten das Gericht in Maribor zuständig. Ungeachtet dessen behalten wir uns das Recht vor, Gerichtsverfahren auch an anderen zuständigen Gerichten einzuleiten.